11, S. 2 ff.) sei die Prognose günstig, der Beschwerdeführer befinde sich gegenwärtig nicht mehr in Behandlung, aber es werde aus ärztlicher Sicht mittelfristig eine Umschulung empfohlen, um das Handgelenk langfristig nicht zu überlasten. Seite 2 C. Zur Vornahme einer beruflichen und medizinischen Standortbestimmung lud die Vorinstanz den Beschwerdeführer zu einem Gespräch ein, welches am 15. Oktober 2015 stattfand (IVact. 24).