Ergänzend führte Dr. med. K___ im RAD-Bericht vom 28. Juli 2016 aus, vorliegend stünden vor allem gesundheitliche Veränderungen am Bewegungsapparat zur Diskussion. Dies seien klare Krankheitsbilder und daher auch einfach zu beurteilen. Die ärztlichen Möglichkeiten seien noch lange nicht ausgereizt. Das Gutachten für den Krankenversicherer stelle nur ein Mosaikstein dar. Zusammenfassend seien durch den Einwand des Beschwerdeführers keine medizinisch neuen Tatsachen aufgeführt worden.26