In der neurologischen Second Opinion vom 10. Februar 2016 hielt Dr. med. C___ in Bezug auf die Diagnose fest, dass kein ausreichender Anhalt für eine die Arbeitsfähigkeit limitierende Läsion am zentralen oder peripheren Nervensystem, der Wirbelsäule sowie der paravertebralen Strukturen bestehe. Jedoch bestehe eine Adipositas Grad II.23 In der Beurteilung führte er weiter aus, die Einschätzung von Dr. med. G___ vom 20. November 2015 sei zumindest hinsichtlich der Lumbalgien und spinalen Befunde versicherungsmedizinisch nicht haltbar. Es bestände keine Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit.