Ob zu den Dr. med. C___ zur Verfügung gestellten Aktendokumenten auch der durch die Krankenversicherung VISANA in Auftrag gegebene Observationsbericht gehört, ergibt sich nicht aus dem Gutachten.9 In der Second Opinion wird jedenfalls kein (direkter) Bezug auf den erwähnten Observationsbericht genommen. Jedoch kann die Frage der Verwendbarkeit der Überwachungsakten im vorliegenden Verfahren offen gelassen werden, da die Sache ohnehin zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen werden muss. 2. Materielles