Seite 2 Verfügung vom 15. August 2016 bestätigte die IV-Stelle ihren Entscheid und wies das Leistungsbegehren von A___ ab. D. Gegen die Verfügung vom 15. August 2016 liess A___ am 15. September 2016 mit den eingangs erwähnten Anträgen Beschwerde beim Obergericht des Kantons Appenzell Ausserrhoden erheben. E. Die IV-Stelle beantragte mit Vernehmlassung vom 31. Oktober 2016 die Abweisung der Beschwerde.