c. Die Eingliederungsfachpersonen vom G___ sahen als mögliches berufliches Tätigkeitsfeld für die Beschwerdeführerin eine einfache, vorwiegend sitzende Tätigkeit. Bei Routinetätigkeiten erbringe die Beschwerdeführerin eine Leistung von ca. 80% (IV-act. 75). Dr. H___, der die Beschwerdeführerin im September 2015 orthopädisch begutachtete, liess ergänzend eine Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit durchführen.