letzten Zeugnis der Sekundarschule Schuljahr 2005/2006, wo sie in Deutsch mit Note 3, in Französisch mit Note 5 und in Englisch mit Note 4.5 bewertet wurde [vgl. IV-act. 113, S. 11]). Aus den Zeugnissen ergeben sich zwar gewisse Leistungsschwächen, aber keine konkreten Anhaltspunkte auf medizinisch-neurologische Defizite der Beschwerdeführerin.