a. Aus dem Schlussbericht ergibt sich, dass die Beschwerdeführerin während der beruflichen Abklärung als Kauffrau in der Abteilung Industrieleistungen sowie Produktionsplanung und -steuerung im Technischen Büro eingesetzt wurde. Während der Abklärung wurde mit internen Tests der schulische Stand überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Beschwerdeführerin - jedenfalls unter Zeitdruck (vgl. IV-act. 79, S. 5 unten) - die schulischen Anforderungen für eine Ausbildung zur Büroassistentin EBA und zur Kauffrau EFZ deutlich nicht erfüllte.