Seite 8 für erforderlich (IV-act. 65). Dr. D___ untersuchte die Beschwerdeführerin am 23. März 2015 ambulant und ermutigte sie in seinem Bericht vom 20. Mai 2015, nach den inzwischen gescheiterten beruflichen Massnahmen „erst einmal eine Pause einzulegen und dann nochmals einen zweiten Versuch zu starten“ und wünschte, die Vorinstanz solle hierfür genügend Flexibilität aufbringen. Dr. D___ wies darauf hin, dass die Beschwerdeführerin „selbst zu der Erkenntnis gekommen ist, dass eine Arbeitsbelastung von 80% [...] nicht möglich ist“, was ihm insoweit plausibel erschien, als sie aufgrund des Rückens unter