Seite 7 Im Konsultationsbericht vom 20. Februar 2014 bezüglich des ersten postoperativen Kontrolluntersuchs rund 6 Wochen nach der Aufrichtungsspondylodese hiess es: „Wir haben ein Arbeitszeugnis ausgestellt und die Arbeitsunfähigkeit 100% bis Anfang April verlängert, da sie in ihrem Beruf schwer heben muss“ (IV-act. 28, S. 1 f.). Im zweiten Bericht vom 23. April 2014 wurde vermerkt, die Beschwerdeführerin habe einen Antrag bei der IV gestellt und „möchte jetzt abwarten, wie viel Prozent IV-Rente gezahlt wird und dann eine neue Arbeit suchen“.