Wie sich zudem inzwischen gezeigt hat, hat sich die Befindlichkeit der Beschwerdeführerin nach deren eigenen Angaben seit April 2015 entscheidend gebessert, was einleuchtet, nachdem ihre Beschwerden im Wesentlichen durch Stress und psychosoziale Belastung bedingt waren. Die im Zeitpunkt der Medas- Begutachtung diagnostisch noch nicht endgültig geklärten Anfälle der Beschwerdeführerin wurden vom psychiatrischen Gutachter im Rahmen der von ihm diagnostizierten Anpassungsstörung bereits in die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit miteinbezogen.