Seite 11 Arbeitsfähigkeit. In psychiatrischer Hinsicht wurde die Beschwerdeführerin im Medas- Gutachten als zu 20% in einer adaptierten Erwerbstätigkeit eingeschränkt eingeschätzt, dies unter Berücksichtigung der Anfälle im Rahmen der diagnostizierten Anpassungsstörung, auch wenn die Ursache der Anfälle damals noch nicht abschliessend geklärt war. Eine zusätzliche Berücksichtigung einer neurologischen Einschränkung ist nicht angezeigt.