Seite 10 Feststellungen, ist eine versicherungsexterne medizinische Begutachtung nach Art. 44 ATSG oder ein Gerichtsgutachten anzuordnen (Urteil des Bundesgerichts 9C_689/2010 vom 19. Januar 2011, E. 3.1.4). Der in Frage stehende Bericht von Dr. C___ und Dr. G___ erfolgte in umfassender Kenntnis der Vorakten und die nunmehr im Vergleich zum kurz gehaltenen RAD-Bericht vom 12. September 2014 (IV-act. 72) ausführlich begründeten medizinischen Schlussfolgerungen leuchten in der Beschreibung der medizinischen Situation und Zusammenhänge ein.