H.). Auch eine Stellungnahme des RAD hat diesen allgemeinen beweisrechtlichen Anforderungen an einen ärztlichen Bericht zu genügen (Urteil des Bundesgerichts I 694/05 vom 15. Dezember 2006, E. 2). f. Die Vorinstanz hat die Fragen dem RAD, Dr. C___, vorgelegt. Dr. C___, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, zog zudem Dr. G___, Facharzt Neurologie, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, Zertifizierter med. Gutachter SIM, bei, und gab daraufhin eine von beiden Ärzten gemeinsam besprochene ausführliche Stellungnahme ab (IV-act. 97).