E. Gegen diese Verfügung richtet sich die von der Beschwerdeführerin am 7. Juli 2016 erneut erhobene Beschwerde ans Obergericht, mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin sei eine Invalidenrente auszurichten; eventualiter sei die Streitsache erneut zu weiteren Abklärungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Der Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin habe sich ab April 2015 wieder dauerhaft verbessert, weshalb sich das Begehren auf Ausrichtung einer Invalidenrente auf den Zeitraum bis Ende März 2015 richte (act. 1).