__ unter Beizug von Dr. G___ eine umfassende medizinische Beurteilung der sich stellenden Fragen gestützt auf das aktualisierte Dossier vor und gelangte zum Schluss, dass die Gesamtarbeitsunfähigkeit der Beschwerdeführerin psychiatrisch bedingt 20% betrage, während neurologisch gesehen volle Arbeitsfähigkeit vorliege. Auch eine Prüfung der Indikatoren gemäss KSIH, Rz 1006 3/16 unterstütze diese Einschätzung (IV-act. 97).