In der Folge fand am 5. November 2013 ein Gespräch zwischen der Beschwerdeführerin, dem Teamleiter Eingliederung und der RAD-Ärztin statt über die aus Sicht des RAD erforderliche neurologische und psychosomatische Abklärung (IV-act. 52). Die Beschwerdeführerin unterzog sich daraufhin vom 18. bis 20. Dezember 2013 einer stationären Abklärung der seit 2009 rezidivierenden Bewusstseinsstörungen. Gemäss Bericht der Fachärzte der Abteilung Psychosomatik am KSSG vom 20. Dezember 2013 (IVact. 61, S. 6 f.) erscheine eine Interpretation der Anfälle als dissoziativ durchaus möglich.