Anlässlich des Standortgesprächs vom 9. April 2009 mit einem Mitarbeiter der Vorinstanz (IV-act. 7) gab die seit 1997 vollzeitlich als Familien- und Hausfrau ohne zusätzliche ausserhäusliche Erwerbstätigkeit ausgelastete Beschwerdeführerin an, nicht an beruflicher Eingliederung interessiert zu sein, da sie weiterhin Hausfrau sein wolle. Sie erwarte finanzielle Unterstützung durch die IV (IV-act. 7, S. 3). Nachdem seitens des RAD die Einholung eines polydisziplinären Gutachtens empfohlen worden war (IV-act. 11), führte die Medas Ostschweiz im März 2010 eine Begutachtung durch (IV-act. 23).