A. Die am XX.XX.1964 geborene A___ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) meldete sich am 4. Mai 1995 erstmals bei den Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden (damals noch: Ausgleichskasse und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden, nachfolgend: Vorinstanz) wegen einer Sehbehinderung zum Leistungsbezug an (IV-act. 1.1, S. 9 ff.) und erhielt daraufhin eine Kostengutsprache für Hilfsmittel (IV-act. 1.1, S. 4), welche später aufgrund einer Verordnungsänderung wieder aufgehoben wurde (IV-act. 1.1, S. 2).