Dennoch war er in der Lage, jahrzehntelang eine Tätigkeit als Heizungsmonteur erfolgreich auszuüben.46 Das medizinische Anforderungsprofil des Beschwerdeführers lässt noch die Ausübung vieler Arbeitsgelegenheiten zu, welche keine spezifische Berufsausbildung erfordern. Feinmotorisch zu verrichtende Tätigkeiten stehen dem Beschwerdeführer ebenfalls offen, obwohl ihm diesbezüglich – mit Ausnahme der Tätigkeit im Veloprojekt – die Erfahrung fehlt. Letztere Tätigkeit zeigt aber, dass der Beschwerdeführer anpassungsfähig und in der Lage ist, einen absehbaren Umstel- lungs- und Einarbeitungsaufwand erfolgreich zu bewältigen.