Vorliegend verschafft der RAD-Untersuchungsbericht von Dr. med. E___ vom 20. Januar 2016 Klarheit über die Arbeitsfähigkeit und bildet die den Anforderungen an die Beweiskraft genügende medizinische Grundlage für den Rentenentscheid. Somit verbleiben dem Beschwerdeführer vom massgebenden Zeitpunkt (20. Januar 2016) noch 23 Monate bzw. knapp 2 Jahre bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters. Der Beschwerdeführer kann seine bisherige Tätigkeit als Heizungsmonteur nicht mehr ausüben.