Sodann begründet Dr. med. E___, dass er vorliegend einen Mittelwert zwischen mittelgradig und schwer, entsprechend einer 25%-igen generellen Leistungseinschränkung in Übereinstimmung mit der sozialmedizinischen Literatur als angemessen erachte.29 Diese Darlegung und Beurteilung der medizinischen Situation leuchtet ein und es bestehen nicht die geringsten Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit des RAD-Berichts.30 Dem versicherungsinternen Bericht von Dr. med. E___ kommt demnach volle Beweiskraft zu. Somit ist davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer in einer adaptierten Tätigkeit zu 75% arbeitsfähig ist.