im RAD-Abklärungsbericht einleuchtend und schlüssig, dass eine solche generelle 50%-ige Handicapierung vom heute gesehenen klinischen Bild nicht nachvollzogen werden könne. Weiter führte er aus, die sozialmedizinische Literatur sehe bezüglich einer leidensadaptierten Tätigkeit bei mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt eine prinzipiell 20%-ige Minderung der Arbeitsfähigkeit vor, bei schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt eine Minderung von ca. 30%. Sodann begründet Dr. med. E