Arbeitszeit: Wechselund Tag-/Nachtschicht möglich; Arbeitsschwere: körperlich leicht; Arbeitshaltung: wechselbelastend, keine Zwangshaltungen. Zusammenfassend sei der Beschwerdeführer in der angestammten Tätigkeit als Sanitärinstallateur seit Oktober 2014 dauerhaft zu 100% eingeschränkt. In einer rückenadaptierten Verweisarbeit bestehe ein 75%-iges zumutbares Leistungsprofil.15 Im Übrigen lagen der angefochtenen Verfügung vom 20. Juni 2016 folgende weitere medizinischen Berichte zugrunde: