B. A___ erhielt am 26. September 2014 durch seine bisherige Arbeitgeberin, die Firma C___ per 30. November 2014 die Kündigung. Am 4. Oktober 2014 meldete sich A___ neu wegen eines seit 2007 bestehenden Rücken-Wirbelsäule-Leidens bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug an. Mit Vorbescheid vom 15. Dezember 2014 stellte die IV-Stelle A___ in Aussicht, dass auf sein neues Leistungsbegehren nicht eingetreten werde.