45 0.8 x 60% = 48% Seite 11 haltsführung eingeschränkt ist.46 Für die Tätigkeit im Aufgabenbereich im Umfang von 20% errechnet sich – unter Berücksichtigung einer unbestritten gebliebenen Einschränkung von 14.50 % –47 ein massgebender Teilinvaliditätsgrad von 2.90%.48 Insgesamt ist somit von einem Gesamtinvaliditätsgrad von 50.9% auszugehen, womit Anspruch auf eine halbe Rente besteht.49