Dr. med. J___, Facharzt Psychiatrie und Psychotherapie, Herisau, wies in seinem Arztbericht von Ende November 2015 darauf hin, dass keine Änderung in Bezug auf die Diagnose seit dem Gutachten von Dr. med. F___ eingetreten sei. Auch in Bezug auf die Anamnese verwies er auf das Gutachten sowie auf med. pract. C___. Ergänzend wies er darauf hin, dass die therapeutische Compliance sehr hoch und verlässlich sei, auch in Bezug auf die Medikamenteneinnahme.