Für das Psychiatrische Zentrum Appenzell Ausserrhoden stellte die damalige Oberärztin H___, Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie, im Arztbericht vom 15. Mai 2013 die Diagnose einer rezidivierenden depressiven Störung, schwere Episode ohne psychotische Symptome (ICD-10: F33.2). Die ambulante Behandlung habe vom 2. August 2010 bis 21. März 2011 stattgefunden. Dannzumal sei die Prognose als gut zu beurteilen gewesen, die aktuelle Prognose könne nicht beurteilt werden. Ab 1. Januar 2011 sei die Beschwerdeführerin als Serviceangestellte, Haushaltshilfe voll arbeitsfähig gewesen.26