Das Ausmass der Verminderung der Leistungsfähigkeit dürfte dabei rund 20% betragen. Ab Januar 2012 könne von dem erwähnten 40% Pensum ausgegangen werden. Ihre angestammte Tätigkeit sei der leidensadaptierten Tätigkeit gleichzusetzen. Andere, dem Funktionsdefizit angepasste Tätigkeiten könne die Beschwerdeführerin ausüben.24 Im Übrigen lagen folgende weitere medizinischen Berichte vor: