19 IV-Rundschreiben Nr. 355 des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) vom 31. Oktober 2016 Seite 6 keiten die versicherte Person arbeitsunfähig ist. Im Weiteren sind die ärztlichen Auskünfte eine wichtige Grundlage für die Beurteilung der Frage, welche Arbeitsleistungen der Person noch zugemutet werden können.20