2.2.2 Gemäss ihrer Psychiaterin arbeitet die Beschwerdeführerin seit ca. 2009 krankheitsbedingt nur noch 20% als Haushaltshilfe.7 Im Rahmen der Früherfassung gab die Beschwerdeführerin am 17. Dezember 2012 zu Protokoll, sie müsste im Gesundheitsfall aus finanziellen Gründen ein 80%-Pensum ausüben. Die Kinder würden einen Tag pro Woche durch ihre Mutter betreut und die restliche Zeit würden sie im Kinderhort sein.8 Anlässlich der Haushaltsabklärung am 11. Februar 2016 erklärte die Beschwerdeführerin, ohne gesundheitliche Beeinträchtigung würde sie maximal 50 – 60% einem Erwerb nachgehen wollen.