4.4 Wenngleich die Qualifikation einer Rotatorenmanschettenruptur als krankheits- oder unfallbedingt sich aufgrund der oft schwierigen Differenzierung von kombiniertem traumatischen und degenerativen Geschehen oft als sehr schwierig erweist (Wikipedia, a.a.O.), so ist vorliegend doch nicht zu verkennen, dass es in Anbetracht des Dargestellten der Suva bisher misslungen ist, den von ihr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu führenden Nachweis, dass jede kausale Bedeutung von unfallbedingten Ursachen eines Gesundheitsschadens dahingefallen ist, zu erbringen.