Demgegenüber habe vorliegend bereits vier Wochen nach dem Ereignis wieder eine volle Arbeitsfähigkeit in schweren Tätigkeiten bestanden und sei eine MRI-Untersuchung erst vier Monate nach dem fraglichen Ereignis erfolgt. Ferner seien von ärztlicher Seite trotz der in der Schadenmeldung erwähnten Prellung an der rechten Schulter echtzeitlich weder Schürfmarken noch Hämatome dokumentiert worden, welche auf eine relevante Gewalteinwirkung auf das rechte Schultergelenk schliessen liessen. Auch von einem Drop-Arm- Phänomen im Sinne einer Pseudoparalyse sei nicht die Rede gewesen. Trotz des vom Versicherten angegebenen zeitlichen Zusammenhangs der auftretenden Schmerzen mit