B.2 Mit Einsprache vom 30. März 2016 (Suva-act. 42) machte daraufhin der Versicherte geltend, dass er vor dem Unfall keine Beschwerden an der rechten Schulter verspürt habe. Ausserdem führe auch Dr. C___ die Ruptur der zu operierenden Supraspinatussehne auf den Motorradunfall zurück.