seits anfangs keine Rede gewesen sei, sondern erst drei Monate nach dem Ereignis. B. B.1 Mit Verfügung vom 9. März 2016 (Suva-act. 37) bezeichnete die Suva die Beschwerden an der rechten Schulter als nicht mehr unfall-, sondern ausschliesslich krankheitsbedingt, weshalb der Status quo ante spätestens drei Monate nach dem fraglichen Ereignis erreicht worden sei. Die Leistungen würden zwar noch bis 8. März 2016 erbracht, doch gehe die geplante Operation zulasten der Krankenversicherung, was auch für die nicht überwiegend wahrscheinlich auf den Unfall zurückgehenden HWS-Probleme gelte.