Aufenthalts am 8. Februar 2016 zu übernehmen. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde ist die angefochtene Verfügung vom 12. April 2016 deshalb aufzuheben und die IV-Stelle anzuweisen, die Kosten des Aufenthalts des Beschwerdeführers in der Clienia auch noch für die Zeit vom 1. bis 8. Februar 2016 zu übernehmen.