2.2 Dem hielt der Versicherte in der Beschwerde vom 17. Mai 2016, im Schreiben vom 6. Juni 2017 und in der Replik vom 7. Dezember 2017 entgegen, der Aufenthalt in der Clienia sei medizinisch sehr wohl indiziert, da er klare Tagesstrukturen und Unterstützung bei der Suche nach einer Lehrstelle benötige. Offen sei die Übernahme der Kosten des Aufenthalts in der Institution Hölzli vom 16. November bis 18. Dezember 2015 und ab 8. Februar bis November 2016. Die Verweigerung einer Kostenübernahme, auch für Zwischenlösungen, komme nur in Ausnahmefällen in Frage und sei durch die Invalidenversicherung zu begründen.