2. 2.1 In der vorliegend angefochtenen Verfügung vom 12. April 2016 meinte die IV-Stelle, nach mehr als fünfmonatiger stationärer Behandlung sei deren Fortsetzung therapeutisch nicht mehr begründbar. Andernfalls würde es sich nicht mehr um eine Behandlung, sondern um eine Ersatzunterbringung anstelle einer Platzierung mangels Anschlusslösung handeln, für die die Invalidenversicherung ab Anfang Februar 2016 nicht mehr leistungspflichtig sei.