B.2 Dagegen liess der Versicherte mit Schreiben vom 17. Mai 2016 (act. 1) Beschwerde mit den eingangs wiedergegebenen Anträgen erheben. Auf deren Begründung wird, wie auch beim weiteren Schriftenwechsel, soweit erforderlich in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. B.3 Nach einer zwischenzeitlichen Sistierung des Verfahrens beantragte die IV-Stelle mit Vernehmlassung vom 6. Juli 2017 (act. 18) die Abweisung der Beschwerde, und mit Replik vom 7. Dezember 2017 (act. 24) und Duplik vom 12. Dezember 2012 (act. 27) beharrten die Parteien auf ihrem jeweiligen Standpunkt.