B. B.1 Nach einer Stellungnahme des RADO vom 30. März 2016 (IV-act. 119), wonach die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen für berufliche Massnahmen erfüllt seien, derzeit aber stabilisierende sozialtherapeutische Massnahmen Vorrang hätten, wies die IV-Stelle das Leistungsbegehren betreffend weitere Kostenübernahme in der Clienia ab Anfang Februar 2016 mit Verfügung vom 12. April 2016 (IV-act. 122) ab.