A.7 Gegen den Vorbescheid erhoben u.a. die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland mit Schreiben vom 24. Februar 2016 (IV-act. 108) Einwand, da der Versicherte wegen seinem Geburtsgebrechen, also aus medizinischen Gründen, in die Clienia überwiesen worden sei. Mit Schreiben vom 25. Februar 2016 (IV-act. 109) beantragten sie ferner (rückwirkende) Kostengutsprache für die erstmalige berufliche Ausbildung des Versicherten im Hölzli. Ebenfalls am 25. Februar 2016 (Bf. act. 15.13) erteilten sie dem Hölzli Kostengutsprache für die Zeit vom 8. Februar bis 31. Dezember 2016.