Vielmehr handle es sich um eine Ersatzunterbringung anstelle einer Platzierung, weshalb keine Kostengutsprache mehr zu erteilen sei. Am 17. Februar 2016 (IV-act. 106) erging ein entsprechender Vorbescheid seitens der IV-Stelle, nachdem gemäss Telefonnotiz der IV-Stelle vom 17. Februar 2016 (IV-act. 107) eine Mitarbeiterin der Clienia eingeräumt habe, dass ein weiterer Aufenthalt nicht mehr einer eigentlichen Behandlung, sondern einer Zwischenlösung für eine Platzierung diene, weshalb man betreffend Kostenübernahme die Krankenkasse anfragen werde.