A.5 Mit Verlaufsbericht vom 8. Februar 2016 (IV-act. 104) ersuchte die Clienia um Verlängerung der Kostengutsprache, da eine stationäre Behandlung zur Deeskalation und Vorbereitung auf die Fremdunterbringung weiterhin notwendig sei, voraussichtlich während einem Monat. Daraufhin meinte Dr. D___ mit Aktennotiz vom 16. Februar 2016 (IV-act. 105), der Versicherte sei nun seit Mai 2015 ununterbrochen stationär. Nach mehr als fünfmonatiger Hospitalisation allein in der Clienia sei deren Begründung der angeblichen Notwendigkeit einer weiteren stationären Behandlung nicht mehr überzeugend.