Seite 15 weder in der Skala im Anhang 3 der UVV noch in den Tabellen der Suva enthalten, ist eine Schätzung im Vergleich mit anderen Schäden vorzunehmen (BGE 113 V 219). Die Schätzung des Integritätsschadens obliegt in erster Linie den Ärzten, welche aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen die konkreten Befunde erheben.