Im Anhang 3 zur UVV findet sich eine Skala mit Richtwerten der Entschädigung. Die von der medizinischen Abteilung der Suva in Weiterführung der genannten Skala erstellten Tabellen stellen an sich keine Rechtssätze dar, dienen aber der Gleichbehandlung der Versicherten (BGE 116 V 156 Erw. 3a). Ist ein Integritätsschaden