4.6 An der Rechtmässigkeit der Verfügung ändert das im Rahmen des Einspracheverfahrens vom Versicherten eingereichte Schreiben der C___ AG vom 26. Januar 2016 nichts, wonach man bereit sei, dem Wunsch des Versicherten auf ein Pensum von 90% zu entsprechen, obwohl dadurch für ihn, den Betrieb und die Kollegen einige Nachteile entstünden, weshalb bei allfälligen Problemen die Weiterführung dieses Pensums nicht garantiert werden könne. Abgesehen von den deutlichen Hinweisen auf ein Drängen des Versicherten