Seite 13 weise auch, da der Versicherte in der Besprechung mit der Suva gemäss Aktennotiz vom 31. August 2015 offenbar erneut unzutreffende Angaben machte, indem er angab, die Spezialschuhe habe er achtmal abändern lassen, obwohl diese keine Gebrauchsspuren aufwiesen. Die Suva wies ihn deshalb noch einmal darauf hin, dass eine 10%ige Rente erst bei einer entsprechenden Lohneinbusse in Frage komme, welche schriftlich bestätigt sein müsse. Der Versicherte meinte noch, die Schuhe werde er nicht mehr tragen, da sie nur zusätzliche Schmerzen bewirkten, was mit Blick auf die ihm obliegende Schadenminde-