4.2 Die im Rückfall geklagten Beschwerden begründete zunächst Orthopäde Dr. E___ - gestützt auf eine Untersuchung des Patienten und die Beurteilung der mitgebrachten Röntgenbilder - mit Bericht vom 11. Februar 2013 mit einer möglichen Läsion der Peronealsehnen. Bereits hier hiess es aber, dass der Patient eine diagnostisch/therapeutische Infiltration ablehne. In der Folge berichtete Orthopäde Dr. G___ am 13. Juni 2013 nach einer Sonographie des linken OSG vom 27. Mai 2013 durch Dr. F___ über eine eindeutige posttraumatische Instabilität der Peronealsehnen nach Abriss des stabilisierenden Retinaculum peroneale;