3. 3.1 Bei der Beurteilung der Kausalität eines Unfalls für behauptete gesundheitliche Beschwerden bzw. einer dadurch allfällig bewirkten Arbeitsunfähigkeit stützt sich die Verwaltung (und im Beschwerdefall das Gericht) zunächst auf Unterlagen, welche von ärztlichen und gegebenenfalls auch anderen medizinischen Fachleuten zur Verfügung zu stellen sind (Urteile