C.12 Gemäss Telefonnotiz der Suva vom 27. Mai 2015 (Suva-act. 151) sei dessen Chef nie eine Einschränkung aufgefallen. Er sei überzeugt, dass die Beschwerden nicht im angegebenen Ausmass vorhanden und eine gewisse (Renten-)Begehrlichkeit beim ansonsten sehr fleissigen Mitarbeiter vorliege, dessen Arbeit in letzter Zeit allerdings häufig nicht einwandfrei gewesen sei.